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„EE-Law - Ihr Hausarzt in Rechtsfragen“

Auch nach vielen Jahren der Anwaltstätigkeit bleibt eine Erfahrung immer gleich. Und zwar die Feststellung, dass eine ganze Reihe von Mandanten bzw. Rechtssuchenden besser erst einen Anwalt gefragt und dann gehandelt hätten, statt erst zu handeln und dann einen Anwalt zu benötigen.

Für manchen Rechtssuchenden ist das nämlich ein teurer Umweg. Insbesondere wenn man bedenkt, dass eine sog. anwaltliche Erstberatung für Verbraucher nur mit maximal EUR 190.- zzgl. MwSt. berechnet werden darf (nicht muss) und nicht etwa zu verwechseln ist mit einem verbindlichen Prozess- oder Mandatsauftrag, durch den ggf. weit höhere Kosten entstehen können.

Und was heißt das nun konkret für eine Erstberatung bei EE-Law? Ganz einfach: Sie schicken Ihre Rechtsfrage per E-Mail und erhalten hierauf ganz kurzfristig eine Rückantwort, ob überhaupt eine Erstberatungsgebühr anfällt und wenn ja, in welcher Höhe.

Hierauf können Sie dann ganz in Ruhe entscheiden, ob Sie eine entsprechende Erstberatung zu den genannten Konditionen wünschen und - falls ja - ohne weiteres Kostenrisiko beauftragen.

Sie sehen also: Einen Anwalt fragen ist bei EE-Law ganz einfach, absolut unkompliziert und garantiert ohne ungewolltes Kostenrisiko.

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